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Der Pfarrgemeinderat |
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| Der Pfarrgemeinderat wird alle vier Jahre gewählt und ist das Pastoralteam der gesamten Pfarrei, der für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung trägt. Die gewählten Frauen und Männer gestalten das Pfarrleben mit als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen. Seine Arbeit und Aktivitäten werden in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen vorbereitet, denen auch weitere Mitglieder angehören können. | |
| Mitglieder: | |
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Unser Pfarrgemeinderat wurde am 07. März 2010
für vier Jahre bis 2014 gewählt. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Pfarrgemeinderates fand am 25. März 2010 statt. |
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Vorstandschaft: |
Vorsitzender: Stohldreier Thomas, Pfarrer Hauptstraße 44 92718 Schirmitz |
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Sprecher: Lenk Ernst Sandstraße 24 92718 Schirmitz |
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Stellvertreter: Wulfänger Alfred Elsternweg 9 92699 Trebsau |
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Schriftführerin:
Scheidler Marianne Pirker Straße 70 92699 Trebsau |
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Stellvertretende Schriftführerin:
Schikora Sophie Asternweg 8 92718 Schirmitz |
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| Gewählte Mitglieder: | Hochwart Karin, Blumenstraße 12, 92718 Schirmitz |
| Hofmann, Cornelia, Sandstraße 23, 92718 Schirmitz | |
| Kick, Herbert, Kirchenstraße 26, 92718 Schirmitz | |
| Krapf, Stefanie, Gladiolenweg 10, 92718 Schirmitz | |
| Pielmaier, Margarete, Gladiolenweg 8, 92718 Schirmitz | |
| Dr. Pielmaier, Maximilian, Gladiolenweg 8, 92718 Schirmitz | |
| Gruber, Margret, Hauptstraße 28, 92699 Bechtsrieth | |
| Kick, Herbert, Hauptstraße 32, 92699 Bechtsrieth | |
| Internetbeauftragter: | Michael Dobmeier, Tulpenweg 14 |
Satzung, Ziele und Aufgaben des Pfarrgemeinderates: |
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| Der Pfarrgemeinderat ist das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr.26) zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Gemeinde ... der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde. Seine Satzung beruht auf dem Beschluss „Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche" der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. | ||
| Er dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Seine grundlegende Aufgabe ist es, zusammen mit dem Pfarrer in allen Bereichen der Pfarrgemeinde beratend und beschließend mitzuwirken und mit dem Pfarrer Sorge zu tragen für die Einheit der Pfarrgemeinde, mit dem Bischof und mit der Weltkirche. | ||
| Als Pastoralrat hat er den Pfarrer in seinen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Als Organ des Laienapostolats wird er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig. | ||
| Der Pfarrgemeinderat hat folgende Aufgaben: | ||
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den Pfarrer und die pastoralen Mitarbeiter/innen zu unterstützen
sowie all die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zusammen mit ihnen zu beraten, gemeinsam mit ihnen Maßnahmen zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen; |
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das
Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken und die Mitarbeit zu aktivieren; |
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Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung zu
gewinnen und für ihre Befähigung zu sorgen; |
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den
diakonischen Dienst im karitativen und sozialen Bereich zu fördern und mit der örtlichen verbandlichen Caritas zusammen- zuarbeiten; |
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die
besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorglicher und diakonischer Hilfen zu suchen; |
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gesellschaftliche
und gesellschaftspolitische Entwicklungen und Probleme zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen; |
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die
Bildungsarbeit in der Pfarrgemeinde zu koordinieren und eventuell durchzuführen; |
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Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten; | |
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die
Verantwortung der Gemeinde für Mission, Entwicklung und Frieden zu wecken und zu fördern; |
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die ökumenische Zusammenarbeit in pastoralen und
diakonischen Bereichen zu suchen und auszubauen; |
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katholische
Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen in der Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen; |
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Kontakte
zu denen, die dem Gemeindeleben fern stehen, zu suchen; |
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die
Gemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche Informationen über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme zu unterrichten; |
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das
Gemeinschaftsbewusstsein zu stärken, gemeinsame Aufgaben und Aktionen durchführen und gegebenenfalls notwendige Einrichtungen zu schaffen, falls kein geeigneter Träger vorhanden ist; |
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die
Pfarrgemeinde im Dekanatsrat des Dekanats und in bestehenden Pfarrverbänden zu vertreten; |
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Mitglieder
für den Wahlausschuss zur Wahl der Kirchenverwaltung zu wählen; |
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den
Bischof bzw. das Bischöfliche Ordinariat bei gegebenen Anlässen (z.B. Seelsorgebesuche, Neubesetzung) über die örtliche Situation und besonderen Bedürfnisse der Gemeinde zu unterrichten; |
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an der Aufstellung von pastoralen Richtlinien mitzuwirken; | |
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für
die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben in Anlehnung an den Pastoralplan der Diözese eine Rangordnung aufzustellen. |
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| Außerdem: |
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Der Pfarrgemeinderat ist rechtzeitig zu informieren über
Neugründungen und Auflösungen von katholischen Gruppen und Organisationen. |
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Der Pfarrgemeinderat ist zu hören, bei Änderungen der
Pfarr- organisation und Pfarreigrenzen, bei Berufung von Kommunion- helfern und Lektoren sowie bei Planung einer Volksmission. |
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Zur Unterstützung des Seelsorgers wirkt der
Pfarrgemeinderat unter anderem mit bei der Durchführung einer Volksmission oder besonderen geistlichen Tagen, bei der Gestaltung von Gottes- diensten, bei der Öffentlichkeitsarbeit in der Gemeinde (z. B. Pfarrbrief, Pfarrbücherei, Schaukasten, Schriftenstand) und bei der Erstellung von Visitationsberichten. |
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Eine Zustimmung des Pfarrgemeinderates soll eingeholt
werden bei der Erstellung eines Planes für pastorale Schwerpunkte, bei wichtigen Fragen, die das Leben der Gemeinde betreffen, z.B. Gestaltung kirchlicher Festtage und besonderer gottes- dienstlicher Feiern, sowie Prozessionen und Bittagen, Festlegung der Gottesdienstzeiten, Herausgabe eines Pfarrbriefes. Ist eine Zustimmung trotz gegenseitigen Bemühens nicht zu erreichen, so hat der jeweilige Entscheidungsträger seine abweichende Entscheidung gegenüber dem Pfarrgemeinderat zu begründen. |
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