Der Pfarrgemeinderat

 
Der Pfarrgemeinderat wird alle vier Jahre gewählt und ist das Pastoralteam der gesamten Pfarrei, der für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung trägt. Die gewählten Frauen und Männer gestalten das Pfarrleben mit als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen. Seine Arbeit und Aktivitäten werden in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen vorbereitet, denen auch weitere Mitglieder angehören können.


 
Mitglieder:
 
Unser Pfarrgemeinderat wurde am 07. März 2010 für vier Jahre bis 2014 gewählt.
Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Pfarrgemeinderates fand am 25. März 2010 statt.
 
Vorstandschaft:


 
Vorsitzender:
Stohldreier Thomas, Pfarrer
Hauptstraße 44
92718 Schirmitz
     


 
Sprecher:
Lenk Ernst
Sandstraße 24
92718 Schirmitz
 
  Stellvertreter:
Wulfänger Alfred
Elsternweg 9
92699 Trebsau
 
  Schriftführerin:
Scheidler Marianne
Pirker Straße 70
92699 Trebsau
 
  Stellvertretende Schriftführerin:
Schikora Sophie
Asternweg 8
92718 Schirmitz
 
 
Gewählte Mitglieder: Hochwart Karin, Blumenstraße 12, 92718 Schirmitz
 
  Hofmann, Cornelia, Sandstraße 23, 92718 Schirmitz
 
  Kick, Herbert, Kirchenstraße 26, 92718 Schirmitz
 
  Krapf, Stefanie, Gladiolenweg 10, 92718 Schirmitz
 
  Pielmaier, Margarete, Gladiolenweg 8, 92718 Schirmitz
 
  Dr. Pielmaier, Maximilian, Gladiolenweg 8, 92718 Schirmitz
 
  Gruber, Margret, Hauptstraße 28, 92699 Bechtsrieth
 
  Kick, Herbert, Hauptstraße 32, 92699 Bechtsrieth


 
Internetbeauftragter: Michael Dobmeier, Tulpenweg 14

  

Satzung, Ziele und Aufgaben des Pfarrgemeinderates:

 
Der Pfarrgemeinderat ist das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr.26) zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Gemeinde ... der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde. Seine Satzung beruht auf dem Beschluss „Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche" der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland.
 
Er dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Seine grundlegende Aufgabe ist es, zusammen mit dem Pfarrer in allen Bereichen der Pfarrgemeinde beratend und beschließend mitzuwirken und mit dem Pfarrer Sorge zu tragen für die Einheit der Pfarrgemeinde, mit dem Bischof und mit der Weltkirche.
 
Als Pastoralrat hat er den Pfarrer in seinen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Als Organ des Laienapostolats wird er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig.
 
Der Pfarrgemeinderat hat folgende Aufgaben:
 




 

  den Pfarrer und die pastoralen Mitarbeiter/innen zu unterstützen
sowie all die  Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zusammen mit
ihnen zu beraten, gemeinsam mit ihnen Maßnahmen zu
beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen;

 
  das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu
wecken und die Mitarbeit zu aktivieren;

 
  Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung zu
gewinnen und für ihre Befähigung zu sorgen;


 
  den diakonischen Dienst im karitativen und sozialen Bereich zu
fördern und mit der örtlichen verbandlichen Caritas zusammen-
zuarbeiten;



 
  die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der
Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu
werden und Möglichkeiten seelsorglicher und diakonischer Hilfen
zu suchen;



 
  gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen und
Probleme zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte
Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu
beschließen und durchzuführen;

 
  die Bildungsarbeit in der Pfarrgemeinde zu koordinieren und
eventuell durchzuführen;
  Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten;

 
  die Verantwortung der Gemeinde für Mission, Entwicklung und
Frieden zu wecken und zu fördern;

 
  die ökumenische Zusammenarbeit in pastoralen und diakonischen
Bereichen zu suchen und auszubauen;



 
  katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen
unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog
mit ihnen und anderen Gruppen in der Gemeinde Aufgaben und
Dienste aufeinander abzustimmen;

 
  Kontakte zu denen, die dem Gemeindeleben fern stehen,
zu suchen;


 
  die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche
Informationen über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme
zu unterrichten;



 
  das Gemeinschaftsbewusstsein zu stärken, gemeinsame Aufgaben
und Aktionen durchführen und gegebenenfalls notwendige
Einrichtungen zu schaffen, falls kein geeigneter Träger vorhanden
ist;


 

  die Pfarrgemeinde im Dekanatsrat des Dekanats und in
bestehenden Pfarrverbänden zu vertreten;

 
  Mitglieder für den Wahlausschuss zur Wahl der Kirchenverwaltung
zu wählen;



 


 
den Bischof bzw. das Bischöfliche Ordinariat bei gegebenen
Anlässen (z.B. Seelsorgebesuche, Neubesetzung) über die
örtliche Situation und besonderen Bedürfnisse der Gemeinde
zu unterrichten;
  an der Aufstellung von pastoralen Richtlinien mitzuwirken;

 
  für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben in Anlehnung an
den Pastoralplan der Diözese eine Rangordnung aufzustellen.
 

Außerdem:



 
  Der Pfarrgemeinderat ist rechtzeitig zu informieren über
Neugründungen und Auflösungen von katholischen Gruppen
und Organisationen.


 
  Der Pfarrgemeinderat ist zu hören, bei Änderungen der Pfarr-
organisation und Pfarreigrenzen, bei Berufung von Kommunion-
helfern und Lektoren sowie bei Planung einer Volksmission.





 
  Zur Unterstützung des Seelsorgers wirkt der Pfarrgemeinderat
unter anderem mit bei der Durchführung einer Volksmission oder
besonderen geistlichen Tagen, bei der Gestaltung von Gottes-
diensten, bei der Öffentlichkeitsarbeit in der Gemeinde
(z. B. Pfarrbrief, Pfarrbücherei, Schaukasten, Schriftenstand) und
bei der Erstellung von Visitationsberichten.








 
  Eine Zustimmung des Pfarrgemeinderates soll eingeholt werden
bei der Erstellung eines Planes für pastorale Schwerpunkte, bei
wichtigen Fragen, die das Leben der Gemeinde betreffen,
z.B. Gestaltung kirchlicher Festtage und besonderer gottes-
dienstlicher Feiern, sowie Prozessionen und Bittagen, Festlegung
der Gottesdienstzeiten, Herausgabe eines Pfarrbriefes. Ist eine
Zustimmung trotz gegenseitigen Bemühens nicht zu erreichen, so
hat der jeweilige Entscheidungsträger seine abweichende Entscheidung
gegenüber dem Pfarrgemeinderat zu begründen.